Landgericht Köln, 2021-11-16, 5 O 170/10

5 O 170/10Tribunal cantonal16 nov. 2021

Texte intégral

Landgericht Köln — 5 O 170/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-16

Aktenzeichen: 5 O 170/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1116.5O170.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 81 % und die Beklagte 19 %.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte 19 %.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Streithelfer trägt der Kläger 81 %

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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