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28 O 81/21•Landgericht Köln, 2021-11-10, 28 O 81/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 28 O 81/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1110.28O81.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, in Bezug auf den Kläger,
a. über den Verdacht zu berichten, dass der Kläger auf einer Klausurtagung im November 2018 im Schloss M Kameras in Hotelzimmern angebracht und hiermit heimlich Mitarbeiterinnen gefilmt habe,
b. über den Verdacht zu berichten, dass der Kläger zu Kollegen gesagt habe
„Fickt ihr die mal alle, das ist nichts mehr für mich.“,
c. über den Verdacht zu berichten, dass der Kläger im Badezimmer eines Hotelzimmers der Mitarbeiterin auf der o.g. Klausurtagung eine Kamera entfernt habe,
wenn dies jeweils geschieht, wie in dem Artikel mit der Überschrift „T“ vom 06.11.2020, vorgelegt als Anlagen K 1 und K 2.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, das in dem Artikel mit der Überschrift „T“ vom 06.11.2020, vorgelegt als Anlagen K 1 und K 2, abgedruckte Foto mit der Bildunterschrift „N B“, auf dem der Kläger zu sehen ist, erneut – wie geschehen – zu veröffentlichen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Unterlassungstenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags
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