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2 O 74/20•Landgericht Köln, 2021-11-04, 2 O 74/20
Entscheidungsdatum: 2021-11-04
Aktenzeichen: 2 O 74/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1104.2O74.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 73.541,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 13 % und der Kläger zu 87 %.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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