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7 O 191/20•Landgericht Köln, 2021-07-07, 7 O 191/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: 7 O 191/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0707.7O191.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Der Beklagten wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 13.818,90 € zu zahlen zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2020 zu zahlen.
Der Beklagten wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (Landgericht Köln, 7 OH 7/19) trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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