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323 Qs 44/21•Landgericht Köln, 2021-06-02, 323 Qs 44/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 323 Qs 44/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0602.323QS44.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des vormals Beschuldigten vom 16.05.2021 gegen den Beschluss des Amtsgericht Köln vom 07.05.2021 (Az.: 506 Gs 1361/21) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.
Dem vormals Beschuldigten wird Rechtsanwältin M aus Köln als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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