Landgericht Köln, 2021-05-03, 323 KLs 3/21

323 KLs 3/21Tribunal cantonal3 mai 2021

Texte intégral

Landgericht Köln — 323 KLs 3/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-03

Aktenzeichen: 323 KLs 3/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0503.323KLS3.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen, davon in zwei Fällen in nicht geringer Menge, jeweils in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, davon einmal in nicht geringer Menge, unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.10.2020 (Az. 580 Ds 24/20) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Er wird ferner wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und drei Monaten

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 52, 53, 55 StGB

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