Landgericht Köln, 2021-04-21, 12 O 373/20

12 O 373/20Tribunal cantonal21 avr. 2021

Texte intégral

Landgericht Köln — 12 O 373/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-21

Aktenzeichen: 12 O 373/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0421.12O373.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe 28.531,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.324,60 € gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

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