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106 Qs 2/21•Landgericht Köln, 2021-03-26, 106 Qs 2/21
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 106 Qs 2/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0326.106QS2.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass klargestellt wird, dass die Beschlagnahme der im Tenor des angegriffenen Beschlusses aufgeführten Unterlagen angeordnet wird.
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