Landgericht Köln, 2021-02-16, 118 KLs 15/20

118 KLs 15/20Tribunal cantonal16 févr. 2021

Texte intégral

Landgericht Köln — 118 KLs 15/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-16

Aktenzeichen: 118 KLs 15/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0216.118KLS15.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Computerbetruges in 19 Fällen und wegen versuchtem Computerbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Die in Belgien vom 12.09.2020 bis zum 19.10.2020 erlittene Freiheitsentziehung wird im Maßstab 1:1 angerechnet.

Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 26.450,00 EUR angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist.

Angewandte Vorschriften:

§§ 263a Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 2. Nr. 1 und 2, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB

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