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118 KLs 15/20•Landgericht Köln, 2021-02-16, 118 KLs 15/20
118 KLs 15/20Tribunal cantonal16 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 118 KLs 15/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0216.118KLS15.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Computerbetruges in 19 Fällen und wegen versuchtem Computerbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Die in Belgien vom 12.09.2020 bis zum 19.10.2020 erlittene Freiheitsentziehung wird im Maßstab 1:1 angerechnet.
Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 26.450,00 EUR angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist.
Angewandte Vorschriften:
§§ 263a Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 2. Nr. 1 und 2, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB
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