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26 O 81/20•Landgericht Köln, 2020-12-07, 26 O 81/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-07
Aktenzeichen: 26 O 81/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1207.26O81.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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