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25 O 152/20•Landgericht Köln, 2020-11-18, 25 O 152/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 25 O 152/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1118.25O152.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 225.505 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2020 zu zahlen.
Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.636,90 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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