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116 KLs 2/20•Landgericht Köln, 2020-10-30, 116 KLs 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 116 KLs 2/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1030.116KLS2.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. große Strafkammer
Die Angeklagte L wird wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen, wobei es in einem Fall (Fall 6 der Anklage) beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt.
Der Angeklagte C wird wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in sechs Fällen, wobei es in einem Fall (Fall 6 der Anklage) beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten.
Gegen die Angeklagte L wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 219.925 €, gegen den Angeklagten C in Höhe von 197.000 € angeordnet.
Hinsichtlich eines Betrages von 197.000 € haften beide als Gesamtschuldner.
Angewandte Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, 5, 22, 23, 25 Abs. 2, 49, 53, 54, 73 Abs. 1, 73c, 73d Abs.1 StGB
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