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14 O 158/19•Landgericht Köln, 2020-10-15, 14 O 158/19
Entscheidungsdatum: 2020-10-15
Aktenzeichen: 14 O 158/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1015.14O158.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
identische oder ähnliche Abbildungen der Figur ,,C T ",
die einem T nachempfunden und gekennzeichnet sind durch eine aufrechte Haltung als ,,Zweibeiner" mit einem überproportional großen Kopf, großen dunklen und mit einem braunen Schatten umrandeten Augen, mit einem hellen rundlichen Gesicht mit hervorstehenden Backen und einer schwarzen ,,Spitznase", mit nach oben abstehenden Ohren, einem kleinen Mund, einem braunen Fell und einem großen buschigen Schwanz, wie nachstehend beispielhaft wiedergegeben,
Bilddatei entfernt
auf Spielwaren und/oder Kinderprodukten wie nachstehend wiedergegeben :
a)
Bilddatei entfernt
b)
Bilddatei entfernt
ohne Zustimmung der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland zu vervielfältigen, zu verbreiten, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder jede der vorgenannten Handlungen von Dritten vornehmen zu lassen.
a) Namen und Anschriften aller Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Vervielfältigungsstücke sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen in Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Internet-Shops und Onlinehändler, für die sie bestimmt waren,
b) die Menge der erhaltenen, bestellten und/oder in der Bundesrepublik
Deutschland ausgelieferten Vervielfältigungsstücke,
c) die Preise, die für die Vervielfältigungsstücke bezahlt wurden,
sowie Rechnung zu legen über alle bislang mit den im Klageantrag zu 1) genannten Produkten in der Bundesrepublik Deutschland erzielten Gewinne.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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