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33 O 69/15•Landgericht Köln, 2020-10-09, 33 O 69/15
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 33 O 69/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1009.33O69.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1. zu 60,18 % und die Klägerin zu 2. zu 39,82 %. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen jeweils selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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