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5 O 171/19•Landgericht Köln, 2020-09-29, 5 O 171/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-29
Aktenzeichen: 5 O 171/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0929.5O171.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48.972,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.05.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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