projets
28 O 340/20•Landgericht Köln, 2020-09-24, 28 O 340/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 28 O 340/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0924.28O340.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I.
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstandsvorsitzenden zu vollziehen ist, v e r b o t e n ,
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Antragsteller zu verbreiten und/oder öffentlich zur Schau zu stellen und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen:
(2 Bilder wurden gelöscht. )
wie geschehen in der Print- und der E-Paper-Ausgabe der C vom ###, letzte Seite, sowie auf (Link wurde gelöscht ) am ####, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abrufbar unter (Link wurde gelöscht ).
II.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III.
Streitwert: 4 Fotos à 20.000 € x 2 Antragsteller x 2 Veröffentlichungen = 320.000 €
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.