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11 S 195/19•Landgericht Köln, 2020-07-24, 11 S 195/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-24
Aktenzeichen: 11 S 195/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0724.11S195.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 29.4.2019 – 118 C 414/18 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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