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22 O 55/20•Landgericht Köln, 2020-06-25, 22 O 55/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 22 O 55/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0625.22O55.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 691,33 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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