projets
90 O 73/19•Landgericht Köln, 2020-05-26, 90 O 73/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 90 O 73/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0526.90O73.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2019 zu zahlen, und die auf den Betrag von 26.500,00 € entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.