projets
29 S 204/19•Landgericht Köln, 2020-05-14, 29 S 204/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 29 S 204/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0514.29S204.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 6.9.2019 – in der berichtigten Fassung vom 30.9.2019 – 20 C 226/17 -werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.