Landgericht Köln, 2020-04-27, 28 O 131/20

28 O 131/20Tribunal cantonal27 avr. 2020

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 131/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-27

Aktenzeichen: 28 O 131/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0427.28O131.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstand zu vollziehen ist,

v e r b o t e n,

über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften in einer diesen identifizierenden Weise zu berichten,

wenn dies geschieht wie auf www.entfernt.de, erstmals veröffentlicht am ##.##.####, unter Überschrift „Kinderpornografie-Verdacht: Polizeiliche Ermittlungen sind jetzt beendet“.

  • II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • III. Streitwert: 20.000 €

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