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120 KLs 1/20•Landgericht Köln, 2020-04-22, 120 KLs 1/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 120 KLs 1/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0422.120KLS1.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes und Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Vor der Maßregel sind 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen.
In Höhe von 150,00 € wird die Einziehung des Wertersatzes angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 240 Abs. 1, 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 a), 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 53, 64, 67, 73c StGB
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