projets
21 O 75/20•Landgericht Köln, 2020-03-18, 21 O 75/20
Entscheidungsdatum: 2020-03-18
Aktenzeichen: 21 O 75/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0318.21O75.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungskläger zu je 50 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungskläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, der Verfügungsbeklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.