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11 S 33/19•Landgericht Köln, 2020-03-17, 11 S 33/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-17
Aktenzeichen: 11 S 33/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0317.11S33.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.12.2018, 124 C 146/18, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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