projets
31 O 282/19•Landgericht Köln, 2020-03-13, 31 O 282/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-13
Aktenzeichen: 31 O 282/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0313.31O282.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 08.11.2019 (31 O 282/19) ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von
3.000,00 € (in Worten dreitausend Euro),
sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 500,00 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Schuldnerin, festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin, Herr H. R., auferlegt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.