Landgericht Köln, 2020-03-04, 25 O 284/17

25 O 284/17Tribunal cantonal4 mars 2020

Texte intégral

Landgericht Köln — 25 O 284/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-04

Aktenzeichen: 25 O 284/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0304.25O284.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 210.710,68 € zu zahlen, abzüglich am 21.07.2014 gezahlter 49.624 €, abzüglich am 18.09.2014 gezahlter 10.000 € sowie abzüglich monatlicher Zahlungen in Höhe von je 1.478 € (im Zeitraum 01.10.2014 bis 31.03.2019) von insgesamt 79.812 €, verbleiben restliche 71.274,68 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 42.255 € seit dem 26.04.2014, aus 46,65 € seit dem 31.08.2014, aus 5.578,38 € seit dem 26.02.2015, aus 1.449,98 € seit dem 26.03.2016, aus weiteren 3.009,96 € seit dem 11.05.2016, aus 57.449,43 € seit Rechtshängigkeit der Klage am 24.11.2017 und aus restlichen 100.921,28 € seit Zugang der Klageerhöhung am 15.03.2019.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin die ihr entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 13.399,40 € zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ab dem 01.04.2019 eine vierteljährlich im Voraus zu zahlende Rente in Höhe von monatlich 4.867 € abzüglich Pflegegeld in Höhe von 900 € je Monat und abzüglich bereits erfolgender fortlaufender monatlicher Zahlung der Beklagten in Höhe von 1.478 €, so dass 2.489 € verbleiben, pro Quartal mithin 7.467 €, zu zahlen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres bis zum Ableben der Klägerin, wobei Rückstände zu verzinsen sind mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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