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23 O 88/19•Landgericht Köln, 2020-02-12, 23 O 88/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 23 O 88/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0212.23O88.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.570,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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