Landgericht Köln, 2020-01-14, 28 O 11/20

28 O 11/20Tribunal cantonal14 janv. 2020

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 11/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-14

Aktenzeichen: 28 O 11/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0114.28O11.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist,

v e r b o t e n,

die Funktionen des Kontos des Antragstellers bei der Antragsgegnerin mit dem Namen @B einzuschränken und/oder zu sperren, ohne dem Antragsteller mitzuteilen, aufgrund welchen von dem Antragsteller veröffentlichten Inhalts die Einschränkung und/oder Sperrung erfolgte.

  • II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • III. Streitwert: 10.000,- €

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