Landgericht Köln, 2019-07-04, 6 S 237/18

6 S 237/18Tribunal cantonal4 juil. 2019

Texte intégral

Landgericht Köln — 6 S 237/18 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-04

Aktenzeichen: 6 S 237/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0704.6S237.18.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.11.2018 – Az. 221 C 256/18 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung zu einem geringer Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger einen Betrag von 1.274,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 73 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird in beschränktem Umfang zugelassen.

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