16 O 213/16•Landgericht Köln, 2019-02-20, 16 O 213/16
Texte intégral
Landgericht Köln — 16 O 213/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-20
Aktenzeichen: 16 O 213/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0220.16O213.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird im Hinblick auf den Klageantrag zu 2) als unzulässig, im Übrigen als unbegründet abgewiesen.
Die Drittwiderklage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 35 %. Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten zu 1) und 2) tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.