Landgericht Köln, 2018-12-05, 18 O 415/17

18 O 415/17Tribunal cantonal5 déc. 2018

Texte intégral

Landgericht Köln — 18 O 415/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-05

Aktenzeichen: 18 O 415/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1205.18O415.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.136,25 € zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Nissan mit der Fahrgestellnr.: ######.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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