Landgericht Köln, 2018-03-27, 31 O 413/16

31 O 413/16Tribunal cantonal27 mars 2018

Texte intégral

Landgericht Köln — 31 O 413/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-27

Aktenzeichen: 31 O 413/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0327.31O413.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für eine Behandlung mittels „Kryolipolyse“ und/oder „CoolSculpting“ mit den Angaben zu werden:

  1. „Fettreduktion mit CoolSculpting (Kryolipolyse)“,

  2. „Die innovative Fettdepot-Reduktion: Fettzellen erfrieren dank Kryolipolyse“,

  3. „Mit diesem nicht invasiven Formungsverfahren lassen sich hartnäckige lokale Fettdepots an …

„Bauch“

und/oder

„Hüften“

und/oder

„Rücken“

und/oder

„BH-Band“

und/oder

„Oberarmen“

und/oder

„an der Innen- und Außenseite der Oberschenkel“

und/oder

„sowie an den Knien

teilweise sogar für immer entfernen“,

  1. „Das von der Harvard-Universität entwickelte Verfahren basiert auf der lokalen Anwendung von Kälte. Die Wirksamkeit konnte in umfangreichen Studien belegt werden“,

  2. „Die entsprechenden Fettschichten unter der Haut werden mit Hilfe der sogenannten Kryolipolyse präzise herunter gekühlt, sodass die Fettzellen – die kälteempfindlicher als das umliegende Gewebe sind – erfrieren. Die abgestorbenen Fettzellen werden vom Körper auf natürlichem Weg abtransportiert“,

  3. „CoolSculpting® … formt Ihren Körper, indem unerwünschtes Fett sicher und wirksam entfernt werden kann“,

  4. „Durch eine gezielte Kühlung werden die Fettzellen kristallisiert. Diese sterben unter dem Einfluss der starken Unterkühlung ab und werden auf natürlichem Weg aus dem Körper transportiert“,

  5. „Während Sie Ihre ungeliebten Fettpolster loswerden, können Sie lesen, Ihre E-Mails bearbeiten oder sogar schlafen. Sichtbare Ergebnisse zeigen sich schon nach einer Behandlung“,

  6. „Die Kryolipolyse kann nicht so stark Fett beseitigen wie die klassische Fettabsaugung, aber das Resultat ist beachtlich und langanhaltend, da auch hier die Fettzellen zerstört sind“,

sofern dies jeweils geschieht, wie nachfolgend wiedergegeben:

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2016 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu Ziffer I. in Höhe von 90.000,00 €, bzgl. des Tenors zu Ziffer II. sowie der Kostenentscheidung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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