23 O 159/15•Landgericht Köln, 2018-02-28, 23 O 159/15
Texte intégral
Landgericht Köln — 23 O 159/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 23 O 159/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0228.23O159.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.669,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 571,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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