28 O 250/17•Landgericht Köln, 2018-02-21, 28 O 250/17
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 250/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-21
Aktenzeichen: 28 O 250/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0221.28O250.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Letztere zu vollziehen an der Geschäftsführung der Beklagten, zu unterlassen,
in Bezug auf den Kläger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Er habe keine Jacht geleast; nur beim Leasen bringe Malta überhaupt einen Steuervorteil, behauptet sein Anwalt“,
wenn dies geschieht wie auf Seite ## in der Ausgabe Nr. ##/2017 von „Y“ vom 20. Mai 2017;
-
die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 382,70 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem 20.09.2017 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung.
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