Landgericht Köln, 2017-01-11, 9 S 82/13

9 S 82/13Tribunal cantonal11 janv. 2017

Texte intégral

Landgericht Köln — 9 S 82/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-11

Aktenzeichen: 9 S 82/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0111.9S82.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 27.02.2013 – Az. 63 C 37/12 – abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

„Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 331,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Teilbetrag von 135,23 € seit dem 22.09.2010 sowie aus weiteren 195,92 € seit dem 02.08.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 11 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 22 %.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.