14 O 302/15•Landgericht Köln, 2016-12-15, 14 O 302/15
Texte intégral
Landgericht Köln — 14 O 302/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-15
Aktenzeichen: 14 O 302/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1215.14O302.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 17.11.2015, Az. 14 O 302/15, wird insoweit bestätigt, als der Verfügungsbeklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten wurde,
- den “Renewal Assessment Report, Glyphosate Addendum I to RAR, Assessment of IARC Monographies Volume 112 (2015): Glyphosate “ vom 31. August 2015, wie dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 17.12.2015, Az.: 14 O 302/15, beigefügt als Anlage ASt 1,
ohne Zustimmung des Verfügungsklägers jeweils ganz oder in Teilen im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen
und/oder
- die “Stellungnahme des BfR zur IARC-Monographie über Glyphosat“ vom 4. September 2015, wie dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 17.12.2015, Az.: 14 O 302/15, als Anlage ASt 2 beigefügt,
ohne Zustimmung des Verfügungsklägers jeweils ganz oder in Teilen im Internet zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen,
wenn dies geschieht wie unter http://www.anonym1.html (Stand: 22. Oktober 2015).
Im Übrigen wird festgestellt, dass das Verfahren erledigt ist.
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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