Landgericht Köln, 2016-11-09, 28 O 148/16

28 O 148/16Tribunal cantonal9 nov. 2016

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 148/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-09

Aktenzeichen: 28 O 148/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1109.28O148.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrer Geschäftsführung zu vollstrecken ist, zu unterlassen,

a.

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

(Es folgt eine Bilddarstellung)

wie auf der Titelseite von „T“ Nr. 12 vom 17.03.2016 geschehen;

b.

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

(Es folge eine Bilddarstellung)

wie in „T“ Nr. 12 vom 17.03.2016 auf der Seite 4 geschehen;

c.

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

(Es folgt eine Bilddarstellung)

wie in „T“ Nr. 12 vom 17.03.2016 auf der Seite 12 geschehen;

d.

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

(Es folgt eine Bilddarstellung)

wie in der Anzeige in der „B.Z.“ vom 17.03.2016 auf der Seite 31 geschehen.

    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- Euro, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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