5 O 360/15•Landgericht Köln, 2016-07-12, 5 O 360/15
Texte intégral
Landgericht Köln — 5 O 360/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-12
Aktenzeichen: 5 O 360/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0712.5O360.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.04.16 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden, die aus dem Vorfall vom 01.05.2014 auf der I-Straße, Einmündung der Straße „G-Straße“ in 50999 Köln künftig entstehen, zu 2/3 zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 53 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.
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