Landgericht Köln, 2015-12-10, 14 O 263/14

14 O 263/14Tribunal cantonal10 déc. 2015

Texte intégral

Landgericht Köln — 14 O 263/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-10

Aktenzeichen: 14 O 263/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1210.14O263.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

1.Der Beklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung

verboten

die nachfolgend wiedergegebenen Fotografien

(Darstellung der Fotografien)

ohne Zustimmung des Klägers ganz oder teilweise über die Domain www.anonym.de und/oder andere Domains und/oder andere Medien und/oder auf andere Weise zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder machen zu lassen, insbesondere wie aus der Anlage K 1 zu diesem Urteil ersichtlich;

    1. die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.058,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30.12.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese wird für die Vollstreckung des Klägers aus Ziffer 1) des Tenors auf 5000,00 EUR festgesetzt. Im Übrigen ist das Urteil für den Kläger vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von i.H.v. 110 % des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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