18 O 140/14•Landgericht Köln, 2015-11-25, 18 O 140/14
Texte intégral
Landgericht Köln — 18 O 140/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-25
Aktenzeichen: 18 O 140/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1125.18O140.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: §§ 676,280 I, 241 II BGB
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 29.400,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.08.2010 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der (mittelbaren) Beteiligung des Klägers an der S Immobilienhandelsfonds GmbH & Co. KG.
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- Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Bezug auf die Gegenleistung gemäß Ziff. 1 in Annahmeverzug befindet.
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen zukünftigen Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entsteht, dass er sich als (mittelbarer) Kommanditist an der S Immobilienhandelsfonds GmbH & Co. KG nach Maßgabe der Beitrittsvereinbarung vom 17.06.2003 beteiligt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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