Landgericht Köln, 2015-11-23, 26 O 223/14

26 O 223/14Tribunal cantonal23 nov. 2015

Texte intégral

Landgericht Köln — 26 O 223/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-23

Aktenzeichen: 26 O 223/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1123.26O223.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.10.2014 wird teilweise aufgehoben und klarstellend wie folgt neu gefasst:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, die in der Anlage K1 (Anlage zum Urteil) auf dem Grundstück des Beklagten, U.-straße 20a, 00000 O., stehenden, nachfolgend näher bezeichneten Gewächse und zwar die Thujen T16-T19 und T21-T26 auf eine Höhe von 5,80 m zu kürzen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die Kosten der Säumnis trägt der Kläger.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger Ziffer 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 Euro. Die Parteien können die jeweilige Vollstreckung aus Ziffer 3 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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