Landgericht Köln, 2015-11-12, 83 O 56/14

83 O 56/14Tribunal cantonal12 nov. 2015

Texte intégral

Landgericht Köln — 83 O 56/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-12

Aktenzeichen: 83 O 56/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1112.83O56.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 18.03.2015 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin EUR 20.944,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 %punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 31.12.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10% und die Beklagte zu 90%, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Klägerin zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.