23 O 376/10•Landgericht Köln, 2013-07-31, 23 O 376/10
Texte intégral
Landgericht Köln — 23 O 376/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-31
Aktenzeichen: 23 O 376/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0731.23O376.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.718,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2010 zu zahlen sowie den Kläger von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte F und K in Höhe von 951,54 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des durch sie jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
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