11 S 241/12•Landgericht Köln, 2013-04-09, 11 S 241/12
Texte intégral
Landgericht Köln — 11 S 241/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-09
Aktenzeichen: 11 S 241/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0409.11S241.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.5.2012 – 139 C 281/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 571,85 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.2.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 39 % und die Beklagte 61 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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