28 O 483/11•Landgericht Köln, 2013-03-13, 28 O 483/11
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 483/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 28 O 483/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0313.28O483.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft zu vollstrecken an ihrer Geschäftsführerin, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im deutschen Hoheitsgebiet zu behaupten/behaupten zu lassen, und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, der Kläger habe anlässlich eines Treffens mit US-Diplomaten geäußert
(1) „France is the evil empire stealing technology and Germany knows this“,
(2) „… French IPR espionage is so bad that the total damage done to the German economy is greater the that inflicted by China or Russia“
so wie dies am 04.01.2011 im Internet unter http://www.anonym und dort unter der Überschrift „P-SYSTEM TO BUILD GERMAN OPTICAL SPY SATELITE LOOKING AT U.S. MARKET“ geschehen ist
und
(3) „Y, the CEO of Germanys top satelite manufacturer, P-System, called the EUs Galileo global navigation satellite system (GNSS) „a waste of EU tax payers money championed by French interests.“
(4) „I think Galileo is a stupid idea that primarily serves French interests“
so wie dies am 13.01.2011 im Internet unter http://www.anonym und dort unter der Überschrift „P-SYSTEMS CEO CALLS GALILEO A WASTE OF GERMAN TAX PAYER MONEY“ geschehen ist.
-
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger zum Ausgleich des erlittenen immateriellen Schadens eine billige Entschädigung in Geld in Höhe von EUR 10.000,00 zu zahlen.
-
Die Beklagte wird schließlich verurteilt, den Kläger von Verbindlichkeiten gegenüber seinem Rechtsanwalt E, S-Weg, 60323 Frankfurt am Main in Höhe von EUR 2.165,80 freizustellen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 35% und die Beklagte 65%.
-
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt in Hinblick auf den Tenor zu 1. EUR 5.000,00 und im Übrigen 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.