Landgericht Köln, 2013-02-27, 20 O 360/12

20 O 360/12Tribunal cantonal27 févr. 2013

Texte intégral

Landgericht Köln — 20 O 360/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-27

Aktenzeichen: 20 O 360/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0227.20O360.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

  1. an die Klägerin 7.186,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2011 zu zahlen;

  2. an die Klägerin weitere 661,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2012 (= Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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