28 O 383/12•Landgericht Köln, 2013-01-30, 28 O 383/12
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 383/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-30
Aktenzeichen: 28 O 383/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0130.28O383.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt,
a) an die Klägerin zu 1) EUR 200,00, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2012 zu zahlen.
b) an die Klägerin zu 2) EUR 1.800,00, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2012 zu zahlen.
c) an die Klägerin zu 3) EUR 1.000,00, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2012 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu gleichen Teilen einen Betrag in Höhe von EUR 1.780,20 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2012 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen je 3% und der Beklagte 88%.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerinnen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch den Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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