Landgericht Köln, 2013-01-30, 20 O 176/11

20 O 176/11Tribunal cantonal30 janv. 2013

Texte intégral

Landgericht Köln — 20 O 176/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-30

Aktenzeichen: 20 O 176/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0130.20O176.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.046,61 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 Prozent und die Beklagte zu 84 Prozent.

Für die Klägerin ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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