Landgericht Köln, 2013-01-03, 1 S 74/12

1 S 74/12Tribunal cantonal3 janv. 2013

Texte intégral

Landgericht Köln — 1 S 74/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-03

Aktenzeichen: 1 S 74/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0103.1S74.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 02.03.2012 (Az.: 220 C 408/11) teilweise aufgehoben und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts Hagen vom 05.09.2011 (Geschäfts-Nummern: 11-2395906-1-0 und 11-2395906-2-8) werden aufrechterhalten, soweit die Beklagten darin als Gesamtschuldner zu Zahlungen in Höhe von jeweils 282,27 EUR verurteilt worden sind, wobei sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet. Im Übrigen werden die Vollstreckungsbescheide aufgehoben.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 47 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 53 Prozent. Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 58 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 42 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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