30 O 115/12•Landgericht Köln, 2012-11-29, 30 O 115/12
Texte intégral
Landgericht Köln — 30 O 115/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: 30 O 115/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1129.30O115.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.235,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung an der M GmbH & Co. KG über nominal 10.000,-- €.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin als Nebenforderung einen weiteren Betrag in Höhe von 962,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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